📌 Bauvorhaben am Ortsrand
Ein Bauherr konnte nicht beweisen, dass das GrundstĂŒck zur zusammenhĂ€ngenden Bebauung (Innenbereich) gehört – ein einzelnes Gartenhaus reicht nicht aus. Gerichtlich gilt daher das GrundstĂŒck als Außenbereich und das Vorhaben als unzulĂ€ssig.
#Baurecht #Innenbereich #Außenbereich #Bebauung

https://www.baurechtsiegen.de/bebauungszusammenhang-in-der-zweiten-reihe-kein-innenbereich-am-ortsrand/