Der #Rang einer #verfassungsrechtlich​en #Institution;

Die #Inkorporation in das #Verfassungsgefüge enthält die #Anerkennung, nicht nur #politisch-#soziologisch, sondern auch #rechtlich #relevant zu sein.

Die #Verwirklichung #funktional​er #Differenzierung ist die #Behandlung einer jeden #Form von #Möglichkeit zur #Realisation des #Potenzial​s, das durch #Aufrechterhaltung von #Schwachstelle​n nicht zum #Zug​e kommen kann.

#BVerfGE 4, 27, 28ff.