#Testpflicht auch vor #Präsenzprüfungen an der #uulm ab Montag, 31. Mai! Die Teilnahme an #Prüfungen ist nur mit einem #negativen #CovidSchnelltest, PCR-Test, #Impfdokumentation oder dem Nachweis über eine überstandene Covid-Infektion möglich. *stg/Foto: Elvira Eberhardt #studium
