#Frage nach #Ausübung von #Hoheitsgewalt von #Betreiber​n #digital​er #Infrastruktur, bzw. #Plattformbetreiber​n; Ein #Jenseits von #Staat und #Markt hat sich noch nicht vollständig #ausdifferenziert, die #Interpretation von #Rechtnorm​en, die eigentlich #öffentlich​e #Gewalt binden, wie #Grundrechtecharta, #EMRK und #Grundgesetz, hat jedoch zunehmende #Bedeutung;

06.11.21; Rebecca #Sieber #gnuHU - Free Software and Legal Isasues around #Fediverse https://fsfe.org/freesoftware/legal/led.de.html

FSFE - Legal Education Day (LED) - FSFE

This year's Legal Education Day will be held as part of the South Tyrol Free Software Conference (SFSCon). The Legal Education Day track at the SFSCon will...

FSFE - Free Software Foundation Europe

Im übrigen ist das IFR KEIN Gegner des Grundgesetzes für die BRD.

Institut für Rechtsicherheit
Im Übrigen ist das IFR KEIN Gegner des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Die BRD hätte - per Artikel 146 Grundgesetz - unter der - als vorübergehend geplanten - Hoheitsgewalt der Alliierten die Möglichkeit gehabt, das illegale 3. Reich zu überwinden und einen Neustart als freiheitlich-demokratisches Deutsches Reich mit in freier Entscheidung gebildeter Verfassung zu verwirklichen.
Leider haben sich die Kriminellen des 3. Reich in allen Positionen weiterhin betätigen können und führen seit 1949 das 3. Reich im Vereinsrecht gemäß § 37 PartG gegen Artikel 38 GG ohne Legitimationszusammenhang und ohne Haftung fort. Wohl aus Angst vor persönlicher Haftung haben sie hinter der öffentlichen Fassade die Bevölkerung als privates "PERSONAL" an den weltweiten Tiefen Staat verraten und verkauft... https://loma.ml/display/373ebf56-165e-9734-fa20-6aa329561804

Im übrigen ist das IFR KEIN Gegner des Grundgesetzes für die BRD.

Institut für Rechtsicherheit Im Übrigen ist das IFR KEIN Gegner des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die BRD hätte - per Artikel ...