Das BMAS plant wohl eine Reform der Statusfeststellung für Selbstständige, ein Gesetzentwurf ist nun bekannt geworden. Es soll demnach eine „neue Selbstständigkeit“ eingeführt werden, bei der sich Selbstständige in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern müssen. Darüber berichtet der VGSD:
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Gesetzesentwurf zur Reform der Statusfeststellung: Der Staat will sich Rechtssicherheit künftig bezahlen lassen
Das BMAS will eine "neue Selbstständigkeit" einführen, die im Kern folgendes verspricht: Wer Rechtssicherheit in Sachen Scheinselbstständigkeit will, muss sich in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Unser Vorstandsvorsitzender Andreas Lutz fasst zusammen, was bisher bekannt ist – und ordnet die Informationen ein.








