Seit 2014 ist übrigens das Presse-Archiv von Deutschlands erstem modernen Geburtshaus in Gießen online. Es eröffnete 1985 und ist nach einem zähen, 9 Jahre dauernden Kampf das Einzige geblieben, für das von den Krankenversicherungen Tagegeld gezahlt wurde. So konnten Eltern zusammen mit dem Neugeborenen bis zu 6 Tagen bleiben.
http://storchentante.github.io/pressearchiv/
Leider ist der Wikipedia-Eintrag dazu im mehrfacher Hinsicht falsch: dort ist 1987 das Berliner Geburtshaus erwähnt. Und leider auch die falsche Behauptung aufgestellt, daß erst die Gründung einer eigenen Verhandlungskommission 1997 für eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherungen ermöglicht habe. Der Satz mit dem Verweis auf das entsprechende Gerichtsurteil ("In einem Fall gibt es einen Gerichtsbeschluss, der besagt, dass alle gesetzlichen Krankenkassen den Aufenthalt im Geburtshaus bezahlen müssen (Aktenzeichen L-1/Kr-586/89 vom 16. Dezember 1993, Hessisches Landessozialgericht Darmstadt).") wurde gelöscht.
Was ist da los?
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