Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, ist der "Hackerparagraph" eine wirklich im besten Sinne analoge Norm. Folgende Analogie (hehe) zum besseren VerstÀndnis:
Jemand schlieĂt ein Lagerhaus mit einem VorhĂ€ngeschloss ab und legt den SchlĂŒssel unter einen Stein neben die TĂŒr. Wenn ich beim Vorbeigehen, den Stein zufĂ€llig umstoĂe und den SchlĂŒssel finde, kann ich 1 und 1 zusammenzĂ€hlen und erkennen, dass der SchlĂŒssel zum Lagerhaus gehört. Wenn ich nun das Schloss öffne und ins Lagerhaus reingehe, begehe ich Einbruch. Dabei ist es egal, wie dumm sich der Besitzer angestellt hat und wie unvernĂŒnftig es ist, SchlĂŒssel neben den Schlössern aufzubewahren. Wichtig ist: da hĂ€ngt ein Schloss dran und du weiĂt, dass du da nicht rein darfst. Und das ist fĂŒr uns alle offensichtlich: Der Lagerbesitzer ist zwar selten dĂ€mlich, aber ich bin in dem Fall kriminell.
Im Fall von Modern Solution ist genau das passiert: Ein Sicherheitsforscher hat zufÀllig ein Passwort gefunden, bei dem es offensichtlich war, wozu es gehört. Er hat es ausprobiert und festgestellt, dass er auf die Datenbank zugreifen kann, auf die er kein Recht hatte zuzugreifen. Er hat den Zugriff dokumentiert und dem Betreiber die Schwachstelle geschildert.
Und hier sehen wir, wie sehr sich die Logik der analogen Welt von der digitalen unterscheidet. In der realen Welt laufen nicht Millionen synthetische Menschen aus aller Herren LĂ€nder rund um die Uhr mit Millionen SchlĂŒsselkopien durch die Gegend und probieren alle SchlĂŒssel an allen Schlössern, die ihnen begegnen, aus. In der Computerwelt passiert aber genau das. Und das fĂŒhrt dazu, dass die Konzepte, die in der realen Welt funktionieren, in der digitalen nicht anwendbar sind. Und andersherum auch! Deswegen muss man digitale Datenbanken mit personenbezogenen Daten viel besser schĂŒtzen und Daten so bald wie möglich wieder löschen, damit nichts schief geht, wĂ€hrend man in der realen Welt irgendwelche Leitzordner jahrelang einfach in einem Aktenschrank einschlieĂen kann, solange der Raum und das GebĂ€ude auch abgeschlossen sind.
Ja, es ist erschreckend, dass fĂŒr die digitale Welt eine analoge Strafrechtsnorm gilt. Irre. Und mMn ist die Norm nicht verhĂ€ltnismĂ€Ăig und damit verfassungswidrig. Aber ich weiĂ nicht, wie man diese Verfassungswidrigkeit begrĂŒnden soll, wo doch das Grundgesetz eben durch und durch analog ist. Bin gern fĂŒr VorschlĂ€ge offen.
#hackerparagraph #modernsolution #202_stgb #bverfg