
Die Diskussionen rund um den Verbleib der drei Nonnen von Goldenstein haben diese Woche hohe Wellen geschlagen. Mittlerweile sind sie wieder in der Heimat angekommen. In einer Presseaussendung kritisiert die Seite der Nonnen nun den Sprecher des Apostolischen Kommissars scharf.

Der Vatikan hat im Fall der Nonnen von Goldenstein eine Entscheidung getroffen. Das gab deren kirchenrechtlicher Berater, Pfarrer Wolfgang Rothe aus München, am Dienstag bekannt. Der Erzabt von St. Peter in Salzburg, Jakob Auer, wurde demnach gleichsam als Vermittler in dem Fall bestellt. Offiziell ist seine Funktion die eines Assistenten des Apostolischen Kommissars und Propstes des Augustiner-Chorherrenstiftes Reichersberg, des Prälaten Markus Grasl. Laut Rothe ist auch entschieden, dass die Nonnen im Kloster Goldenstein bleiben dürfen.

Von Edith Meinhart. Am Ende geht es um die Menschenwürde. So lautet das Credo von Maria Windhager, eine der bekanntesten Medienanwält:innen des Landes. Es gilt auch im Fall der Nonnen von Goldenstein. Windhager ist mit ihnen vor das Landesgericht Salzburg gezogen, um den Betreiber ihres früheren Instagram-Accounts zu stoppen, der sich schon lange nicht mehr um den Willen der Ordensschwestern scherte. In dieser Episode schildert Windhager, warum sich Betroffene, die in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, oft schwer tun, sich zu wehren und wie sich die Nonnen im Prozess geschlagen haben. Die Anwältin hat die Augustiner Chorfrauen nicht als weltfremde Betschwestern erlebt, sondern als beeindruckende weltoffene, gestandene Frauen. "Das sind feministische Vorbilder", sagt sie.
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Von Edith Meinhart. Eine Woche, nachdem die Ordensschwestern Bernadette, Regina und Rita sich öffentlich Mitte Dezember vom Betreiber ihres Instagram-Accounts losgesagt haben, postet dieser - gegen ihren ausdrücklichen Willen - nicht nur munter weiter. Er gründet danach auch noch einen Verein zur Unterstützung der Nonnen Goldenstein. Mit an Bord ist die Geschäftsführerin einer Getränkefirma. Was läuft da hinter dem Rücken der alten Klosterschwestern? Mit der Frage muss sich jetzt auch das Landesgericht Salzburg beschäftigen.