@marco_m_aus_f @RH_Frbg
Nein! Das klappt nicht, denn die Sparkasse hat einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag und es besteht die Pflicht ein Konto zu führen (nur unter sehr, sehr engen Bedingungen kann das anders aussehen).
Sparkassen sind nämlich kein Privatbanken, sondern deren Gesellschafter sind Kommunen, d.h. Sparkassen sind quasi in Staatsbesitz.
Wie das bei Privatbanken, dazu zählt die GLS, aussieht, kann hier unten (siehe Link) exemplarisch nachgelesen werden. Einem Kunden der in den USA auf eine Sanktionsliste gesetzt wurde, kündigte die Bank in Deutschland. Das war unzulässig! Die Bank muss dem Kunden, alle Schäden ersetzen. So weit, so gut?!
Bei weitem nicht, denn das Oberlandesgericht entschied zugleich, dass die Bank das Konto nicht fortführen müsse. Prinzipiell dürfe eine Privatbank nämlich immer ein Konto kündigen. Nur weil hier die Bank auf die USA-Sanktionierung verwiesen hatte, bestand Anspruch auf Schadenersatz.
Auch die GLS darf insoweit generell jedes reguläre Girokonto, ohne Angaben von Gründen, jederzeit kündigen. Das ist vielen Menschen garnicht klar, wenn sie bei privaten Banken ihr Konto eröffnen.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000872
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