Das TKG könnte bald Mieter:innen ein klares Recht auf Glasfaser sichern. Eigentümer müssen laut §145 die Verlegung dulden, §72 begrenzt umlagefähige Kosten auf max. 5 €/Monat über 5–9 Jahre. Das stärkt die Ausbaupraxis und schafft Verlässlichkeit.
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