@tagesschau

Was mich einmal mehr an der Darstellung maßlos ärgert: Wie kann die #ARD @tagesschau so etwas formulieren:

> .. nach deren Ablauf das US-Militär
> Kraftwerke und Brücken im #Iran
> angreifen werde.

.. ohne dass wir als #Deutsche (auch Journalist:innen), der Menschenwürde und dem Völkerrecht verpflichtete Menschen, die totale Abartigkeit dieser Drohung und deren eklatanten Verstoß gegen das #UN #Gewaltverbot konnotieren?!

#Trump ist IMHO ein Verbrecher bzw vermutlich geisteskrank!

Legal – Illegal – Scheißegal …

Opportunismus und die Herrschaft des Rechts

„Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbrüche nicht so nennen“ (Frank-Walter Steinmeier zum Iran-Krieg der USA und Israels)

Die Rede des Bundespräsidenten auf der 75-Jahr-Feier des Auswärtigen Amtes am 24. März 2026 fiel deutlich aus. Der Überfall der USA und Israels sei nach seinem „Dafürhalten völkerrechtswidrig“. Es gebe wenig Zweifel daran, dass die Begründung mit einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf die USA nicht trage. Der Krieg sei ein „politisch verhängnisvoller Fehler“ und „ein wirklich vermeidbarer, unnötiger Krieg, wenn sein Ziel denn war, den Iran auf dem Weg zur Atombombe zu stoppen“.

Frank Steinmeiers klare Haltung war eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Eine im Iran-Krieg eher leise grüne Oppositionsfraktion konnte sich mitgemeint fühlen.

„Komplex“

Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU, versicherte dagegen ernsthaft, dass die Prüfung der rechtlichen Einordnung dieses Krieges durch die zuständige Bundesregierung auch drei Wochen nach Beginn der Bombardements noch nicht abgeschlossen sei. Für die CDU ist die Lage wie zuvor schon bei Trumps Überfall auf Venezuela „komplex“.

Weniger „komplex“ argumentierte Israels Botschafter Ron Prosor in der FAZ. Er machte sich gar nicht erst die Mühe, den Völkerrechtsbruch zu leugnen. „Wir müssen aufhören, in alten Schablonen zu denken. Klugheit bedeutet heute, den Mut zu haben, das Richtige zu tun, statt nur das Richtige zu wollen.“

Das Völkerrecht als „alte Schablone“. Bei den Spontis hieß das kurz und knapp Legal-Illegal-Scheißegal. Im Kern gab Prosor der Kritik Steinmeiers so recht.

Schon zum Beginn der Kampfhandlungen hatten die US-Dienste bestritten, dass ein Angriff des Iran unmittelbar bevorstehe. Damit war die Voraussetzung des Artikels 51 der UN Charta zur Durchbrechung des Gewaltverbots des nicht gegeben. Wie beim Irak-Krieg 2022 handelt es sich um einen vom internationalen Recht nicht gedeckten Präemptivschlag. Vom Griff nach der Atombombe war der Iran, so die IAEO, noch Jahre entfernt. Steinmeier verwies zu Recht darauf, dass es unter dem Atomabkommen von 2015 eine höhere Sicherheit gegen eine iranische Bombe gehabt habe als heute. Doch das JCPOA wurde 2018 von Trump gekündigt.

ius ad bellum

Die Lage im Nahen Osten ist kompliziert. Die Völkerrechtswidrigkeit des US-israelischen Angriffskrieges gegen Iran hingegen ist evident. Das sieht eine Mehrheit der Staaten so, in Europa etwa Spanien. Wenn in Deutschland das Offensichtliche nicht ausgesprochen werden soll, stellt sich die Frage nach dem Warum. Die Völkerrechtswidrigkeit des Iran-Krieges ist keine akademische Frage. Sie hat handfeste politische Konsequenzen.

Verstößt der US-israelische Angriff gegen das Völkerrecht, hat der Iran nach Artikel 51 das Recht auf Selbstverteidigung – solange der Sicherheitsrat nicht eigene Maßnahmen ergreift, diesen Angriff abzuwenden. Davon ist nicht auszugehen, denn die angreifenden USA haben im Sicherheitsrat Vetorecht. Wenn sie den Krieg beenden wollten, müsste sie den Angriff nur einstellen.

Die Feststellung, dass der Iran als angegriffener Staat das Recht auf Selbstverteidigung hat, ist unbequem und bitter. Denn das Recht auf Selbstverteidigung wird durch ein brutales, terroristisches Regime wahrgenommen. Dennoch hat der souveräne Iran das ius ad bellum. Wie die von rassistischen und rechtsextremen Kräften abhängige Regierung von Netanjahu nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober das Recht und die Pflicht hatte, die Gefahr durch die Hamas zu beenden.

Doch wie in Gaza suspendiert das Recht zum Krieg nicht das Recht im Krieg. Das ius in bello verbietet Angriffe auf zivile Infrastruktur, auf Schulen und Hospitäler, auf Kraftwerke in der Ukraine, wie auch auf Gasfelder, ob im Iran oder in Qatar.

Bündnis der Mittelmächte

Die Kriege in der Ukraine wie im Iran können sofort beendet werden. Putin und Trump müssen ihren völkerrechtswidrigen Angriff stoppen. Doch was in der Ukraine gilt, trifft auch im Iran zu. Weder Putin noch Trump werden wegen des Verstoßes gegen internationales Recht ihre Kriege beenden. Erst wenn die politischen und ökonomischen Konsequenzen die Fortsetzung dieser Kriege nicht mehr lohnend erscheinen lassen, werden sie umkehren.

Hierzu kann internationaler Druck beitragen. Internationaler Druck aber baut sich nicht auf, wenn der Eindruck entsteht, Deutschland sei in der Ukraine klar auf der Seite des Völkerrechts. In Iran wie in Venezuela aber sei der Angriff der USA zu „komplex“. Bündnispartner gegen Putin wird Deutschland nicht finden und halten, wenn der Eindruck entsteht, im Falle der USA gelte ein anderes Völkerrecht. Treffend kritisierte Friedrich Merz Trumps „Massive Eskalation mit offenem Ausgang“ im Iran, drückte sich aber bei der FAZ um eine völkerrechtliche Bewertung.

Putin und Trump betreiben einen gewaltsamen, fossil getriebenen Imperialismus. Trumps und Putins Recht des Stärkeren will Europa die Herrschaft des Rechts entgegensetzen. Die Herrschaft des Rechts soll getragen werden von einem breiten Bündnis von Mittelmächten. So forderte es Kanadas Premierminister Mark Carney auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Ein Bündnis der Mittelmächte aber wird nicht auf Opportunismus gegründet. Legal-Illegal-Scheißegal untergraben die Herrschaft des Rechts. Doppelte Standards blockieren breite internationale Koalitionen.

Steinmeier hat recht: „Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbrüche nicht so nennen.“

Dieser Beitrag ist eine Übernahme von der Homepage des Autors, mit seiner freundlichen Genehmigung. Einige Links wurden nachträglich eingefügt.

Legal – Illegal – Scheißegal … – Beueler-Extradienst

Haha: @tagesschau als neue Aktuelle Kamera.

Ich bin ja im Westen sozialisiert. Aber so müssen sich unsere "Brüder und Schwestern in der #DDR" gefühlt haben, wenn sich Erich #Honnecker kurz vor dem Kollaps des Ostblocks äußerte:

Kein Wort zur Täter-Opfer-Umkehr, kein Hinweis zur regelbasierten Ordnung, zu #UNO und #Gewaltverbot. Kein Hinweis auf die Täter, #Israel und #USA

Statt dessen wird das absurde Geschwätz unseres Kanzlers 1:1 wiedergekäut

Was für eine Schande für den Journalismus, #ARD

@tobifant

Sehe ich nicht so: Das #UNO #Gewaltverbot ist vollkommen eindeutig:

#Iran ist ein souveräner Staat, unabhängig davon was dort im Inneren für Unrecht geschehen mag.

Im übrigen erkennt man die Schieflage, wenn man #Israel und #Russland nebeneinander stellt:

Der #Genozid in Palästina ist belegt. Haftbefehle wegen Menschenrechtsverbrechen, die sogar die Russlands in der Ukraine übersteigen, existieren.

Unsere Berichterstattung ist wegen #Staatsräson vollkommen biased

@BlumeEvolution

@BlumeEvolution

Man kann drum herum fabulieren wie man will: Das #UNO #Gewaltverbot ist hier unzweideutig:

#Israel und #USA haben innerhalb von 12 Monaten zweimal einen unmotivierten, völkerrechtswidrigen und daher illegalen #Angriffskrieg gegen den #Iran gestartet.

USA und Israel sind auf der gleichen moralischen Stufe wie #Russland und verdienen ergo die gleiche Berichterstattung wie Russland.

Jedes Delta bei Meinung und Berichterstattung ist unser Lackmuspapier für Selbstbetrug.

@tagesschau

Na, #ARD, quälst Du Dich auch schön mit Deiner Narrativ-Erzeugung?

🕸️ https://www.tagesschau.de/eilmeldung/israel-praeventivschlag-100.html

Der Überfall auf den #Iran durch #Israel und die #USA ist genauso unmotiviert, illegal und völkerrechtswidrig wie 2022 der Angriff von #Russland auf die #Ukraine!

Das #UNO #Gewaltverbot ist glasklar:

Die Regimes in Washington und Tel Aviv/Jerusalem führen hier einen illegalen Angriffskrieg!

Auf Journalist:innen, die ihren Job erst nehmen, kommen qualvolle und an Lügen reiche Tage zu ..

Israel greift eigenen Angaben zufolge Iran an - Explosionen in Teheran

Israel hat eigenen Angaben zufolge einen Präventivschlag gegen Iran gestartet. Das teilte der israelische Verteidigungsminister mit. Laut iranischen Medien waren in der Hauptstadt Teheran Explosionen zu hören.

tagesschau.de

Erstaunlich, dass der drohende Überfall der #USA auf den #Iran in unseren Medien so neutral dargestellt wird.

Schon die Androhung militärischer Gewalt zur Erpressung von Verhandlungen ist zweifelsfrei illegal:

* #UNO #Gewaltverbot

Ich frage mich, wie unsere Medien bei einem Präventivschlag des Iran gegen Washington, Tel Aviv/Jerusalem oder Dimona titeln würden - oder falls es dem Iran gelänge, Flugzeugträger mit "Carrier-Killern" / Hyperschallwaffen zu versenken.

🕸️ https://www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-us-diplomaten-iran-100.html

USA stellen Botschaftspersonal die Ausreise aus Israel frei

Der Konflikt zwischen den USA und dem Iran spitzt sich offenbar weiter zu: Nun gibt die US-Botschaft in Israel Mitarbeitern die Option, das Land zu verlassen. Einige deuten das als Vorboten eines möglichen US-Angriffs auf den Iran.

tagesschau.de

Was ich beachtlich in unserem #WerteWesten finde:

Momentan stürzen sich die Medien auf das Schattenboxen, das der Psychopath und #USDiktator #Trump mit seinen Gerichten austrägt

Westlich-medial unbeachtet startet dieser #Diktator aber auch einen #Weltkrieg Im #Iran, zusammen mit dem Regime in #Israel

Bereits jetzt ist die angedrohte Gewalt ein eklatanter Bruch vom #UNO #Gewaltverbot, für das #Deutschland und #Europa endlich eine Rechtsstats- und Völkerrechts-kompatible Position finden müssen!

Da passt Arsch auf Kac*wurst:

#Spahn rechtfertigt vorauslaufend, dass Deutschland in seine Rolle als Vasall des faschistischen Imperialisten #Trump kriechen soll .. und es kriecht!

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_101088276/groenland-bundeswehr-zieht-soldaten-wieder-ab.html

#UNO #Gewaltverbot #EU

#Diktator #Faschist #USA #Grönland #Imperialismus

Völkerrecht am Ende

Venezuela, Ukraine … Taiwan – und was macht Europa?

80 Jahre nach seiner Begründung in der „Charta der Vereinten Nationen“ stehen das Völkerrecht und die Institution der UNO vor dem Zusammenbruch. Mit ihren Kriegen und militärischen Interventionen gegen die Ukraine und in Venezuela verstoßen mit Rußland und USA zwei ständige Mitglieder des laut Charta für die „Bewahrung des Friedens“ hauptverantwortlichen Sicherheitsrates der UNO gegen das zwischenstaatliche Gewaltverbot. Ganz offen verhöhnen die Regimes in Moskau und Washington die grundlegenden Völkerrechtsprinzipien der „Souveränität und territorialen Integrität“ anderer Staaten. Sie reklamieren unverhohlen das „Recht des Stärkeren“ für sich und betreiben die Aufteilung der Welt in von ihnen beherrschte Einflusszonen. Die Völkerrechtsverstöße der USA werden von Deutschland und anderen EU-Staaten kritiklos geduldet oder gar offen gutgeheißen.

China beschränkt sich bislang noch auf die – ebenfalls völkerrechtswidrige – Androhung von Gewalt gegen Taiwan und die Missachtung der Rechte anderer Anrainerstaaten des Südchinesischen Meeres. Zudem verstoßen immer mehr Staaten – nicht nur Autokratien und Diktaturen, sondern auch Deutschland und andere westliche Demokratien, gegen die Menschenrechtsnormen, die 1948 völkerrechtlich verbindlich und mit universeller Gültigkeit vereinbart wurden. Ist Europa willens und in der Lage gegen diese bedrohliche Entwicklung anzusteuern und zur Rettung von Völkerrecht, UNO und universellen Menschenrechtsnormen beizutragen?

Trumps Krieg gegen Venezuela – ein neuer Tiefpunkt

Das Vorgehen der USA unter Präsident Trump gegen Venezuela um den Jahreswechsel 2025/26 markiert einen neuen Tiefpunkt bei der Schwächung und Zerstörung des Völkerrechts seit Ende des Kalten Krieges. Eine Entwicklung, die mit dem Luftkrieg der NATO gegen Serbien im Jahr 1999 begonnen hatte. Die Entführung von Präsident Maduro und seine Inhaftierung in New York, die vorangegange Bombardierung von Caracas, die Blockade venezolanischer Schiffe sowie die Ermordung von über 100 ihrer Besatzungsmitglieder – all diese eindeutig schweren Verstösse gegen die UNO-Charta und andere Völkerrechts- und Menschenrechtsnormen waren Akte brutaler imperialer Gewalt. Begleitet von einer bislang ungekannten offenen Verhöhnung dieser Normen durch Trump, seine Sprecherin sowie andere Mitglieder der Administration in Washington.

Anders als bei früheren Völkerrechtsbrüchen bemühten sich die USA erst gar nicht mehr um eine völkerrechtliche Vorablegitimation ihres Handelns durch ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates (so wie noch vor dem Irakkrieg von 2003 erfolglos geschehen) und hielten es – anders als vor der Entführung von Panamas Präsident Noriega im Jahr 1989 – nicht einmal für notwendig, die UNO und ihren Generalsekretär wenigstens vorab zu informieren. Der russische Präsident Putin hatte es im Februar 2022 immerhin noch für erforderlich gehalten, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit einem angeblichen Völkermord der Regierung in Kiew an den russischstämmigen Menschen im Donbas zu rechtfertigen. Daraus hatte Putin eine vermeintliche „Schutzverantwortung“ Russlands für diese Menschen abgeleitet, die ein militärisches Eingreifen legitimiere.

Die Lügen der Trump-Administration zur Rechtfertigung ihrer Völkerrechtsverstöße (Drogenhandel) waren noch dreister als die Massenvernichtungsvorwürfe der USA und Großbritanniens zur Rechtfertigung des Krieges gegen Irak 2003. Und anders als die damalige Bush-Administration mit der (verlogenen) Diashow ihres Außenministers Powell vor dem UNO-Sicherheitsrat versuchte die Regierung Trump nicht einmal, der Welt vermeintliche Beweise für ihre Drogenhandelsbeschuldigungen gegen Venezuela und Maduro vorzulegen. Derartige Beweise gibt es auch nicht. Die Vorwürfe gegen Venezuela sind lediglich ein Vorwand, um das tatsächliche Interessen der Trump-Administration zu kaschieren, die Kontrolle über Venezuelas Ölreserven zu erlangen.

In erster Linie, um Lieferungen an China künftig zu unterbinden. Das ist ein wichtiger Teil der in der neuen Nationalen Sicherheitstrategie (NSS) vom November 2025 ausführlich beschriebenen Zielsetzung der Trump-Administration, den wirtschaftlichen und politischen Einfluss Chinas und auch Russlands in Mittel- und Lateinamerika zurückzudrängen und die uneingeschränkte Kontrolle der USA über die „westliche Hemnisphäre“ wiederzuerlangen. Sollte es den USA gelingen, tatsächlich die volle Kontrolle über Venezuelas Ölreserven zu erlangen, steht zumindest für Außenminister Rubio als nächster Schritt die Unterbindung aller Öllieferungen nach Kuba auf dem Programm. So soll die seit über 60 Jahren von den USA mit völkerrechtwidrigen Sanktionen belegte Karibikinsel endlich in die Knie gezwungen und die Regierung in Havanna gestürzt werden.

Anders als in der 1823 proklamierten Monroe-Doktrin, die die Vertreibung europäiscer Kolonialmächte aus dem amerikansichen Kontinent zum Ziel hatte, meint die in der NSS formulierte „Donroe-Doktrin“ mit dem Begriff „westliche Hemisphäre“ offensichtlich mehr als nur diesen Kontinent und die anliegenen Ozeane. Darauf deuten Trumps Drohungen mit Annektion und militärischen Maßnahmen gegen Kanada sowie seit Anfang dieses Jahres massiv verstärkt auch gegen Grönland hin. Auch diese Drohungen verstoßen wenn nicht formal gegen die Buchstaben der UNO-Charta, so doch zumindest gegen ihren Geist. Dasselbe gilt auch für Washingtons Kriegsdrohungen gegen Iran.

Rußland und China haben das Vorgehen der USA gegen Venezuela zwar kritisiert, weil sie das dahinterstehende, gegen ihren Einfluß in diesem Teil der „westlichen Hemisphäre“ gerichtete Interesse erkennen. Doch die diversen Schutz- und Beistandszusicherungen, die Caracas in den letzten Jahren aus Moskau und Peking erhalten hatte, erfuhren zumindest vorerst keine praktische Umsetzung. In Peking könnte das Vorgehen der USA diejenigen nationalistischen Kräfte innerhalb des Machtapparats stärken, die dafür plädieren, nicht nur wie bislang schon mit durch Militärmanöver unterfütterten, ebenfalls völkerrechtwrigen Drohungen gegen Taiwan vorzugehen, sondern per Invasion mit dem Ziel der Einverleibung nach China – und dies gegen alle wirtschaftliche Vernunft, mit hohem Risiko und keineswegs gesicherten Erfolg.

Für Putin bedeutet das Vorgehen der Trump-Administration insofern eine propagandistische Erleichterung, als er Kritik westlicher, mit den USA verbündeter Regierungen an seinem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine nicht nur wie bislang schon mit Verweis auf die völkerrechtwidrigen Kriege westlicher Staaten und der NATO seit den 1990er Jahren (Jugoslawien, Irak, Afghanistan etc.) zurückweisen kann, sondern jetzt auch unter Verweis auf Trumps Krieg gegen Venezuela. Diese Sichtweise dürfte in vielen Ländern des Globalen Südens auf Zustimmung stoßen, in denen die Glaubwürdigkeit westlicher Staaten angesichts derer Duldung oder sogar Unterstützung von Israels genozidalem Krieg ohnehin bereits einen historischen Tiefpunkt erreicht hat. Damit wird die politische Bindungskraft der universell gültigen Völkerrechts-und Menschenrechtsnormen weiter geschwächt.

Grosser zivilisatorischer Rückschritt

Mitte Januar kam sogar die Spekulation auf, Trump und Putin könnten im Rahmen einer Vereinbarung zur Beendigung des Krieges in der Ukraine einen Deal machen und sich gegenseitig freie Hand geben in der Ukraine/Europa beziehungsweise in Venezuela/Lateinamerika. Diese Spekulationen stützen sich auch auf eine Aussage der Rußlandexpertin Fiona Hill, die in der ersten Trump-Administration Sicherheitsberaterin des Präsidenten war. Laut Hill habe die Regierung Putin Washington bereits im Jahr 2019 über informelle Kanäle angeboten, ihre Aktivitäten in Venezuela und die Unterstützung für Präsident Maduro einzustellen, sofern die USA im Gegenzug Moskau in seiner eigenen Einflusssphäre freie Hand ließen. Damals wurde dieser Vorschlag laut Hill von Trump abgelehnt. Käme es aber jetzt zu einer derartigen, durch Krieg und militärische Macht herbeigeführte Aufteilung von Weltregionen in Einflußzonen von Großmächten, könnte das zum letzten Sargnagel werden für die UNO-Charta von 1945 mit den damals erstmals in der Menschheitsgeschichte vereinbarten Normen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, sowie der Souveräntät und territorialen Integrität der Staaten.

Diesem drohenden zivilisatorischen Rückschritt haben die EU und die meisten Regierungen ihrer Mitgliedsstaaten bislang nichts entgegenzusetzen. Nach ihrem Einknicken gegenüber Trumps willkürlicher Zoll-und Sanktionspolitik unter Verstoß gegen völkerrechtlich verbindliche Handelsverträge reagierten die Europäer jetzt auf Washingtons Völkerrechtsverstoß gegen Venezuela erneut mit prinzipienloser, feiger Leisetreterei bis hin zu mehr oder weniger unverhohlener Unterstützung.

Mit der Behauptung, die rechtliche Einordnung des US-Vorgehens sei “komplex”, bezeugte dabei erneut der deutsche Bundeskanzler Merz seine besondere Unkenntnis und Missachtung des Völkerrechts – so wie bereits mehrfach im letzten Jahr. Zunächst mit seiner Ankündung, den israelischen Premierminister nach Berlin einzuladen trotz des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Netanjahu, der für die deutsche Regierung und Justiz völkerrechtlich verbindlich ist. Und dann mit seiner Bemerkung, Israel erledige mit den illegalen präventiven Luftangriffen gegen Iran „die Drecksarbeit für die westlichen Verbündeten“ und er habe „größten Respekt davor, dass die israelische Armee den Mut dazu gehabt hat, die israelische Staatsführung den Mut dazu gehabt hat, das zu machen”. Damit übernimmt der deutsche Bundeskanzler genau die verheerende, völkerrechtszerstörende Logik des vermeintlichen „Rechts des Stärkeren“, nach der auch Trump und Putin in Venezuela und der Ukraine handeln.

Völkerrecht am Ende – Beueler-Extradienst