#Rechtsfigur: #Entwicklung einer #Rechtstheorie durch #Rechtsprechung, die nicht in #Gesetzesform #vorgesehen ist. #Konsequenz aus #Regelungslücken im #Spezialfall, was zu #Unzuträglichkeiten geführt habe.
#Creifelds #Rechtswörterbuch; #Fortgesetzte #Handlung; Raik #Werner