#Geschichte des #Verhältnisses der #Gerichtbarkeiten von #BVerfG und #EGMR
#BVerfGE #Görgülü; (14.10.2004)
Zur #Bindung an #Gesetz und #Recht nach Art. 20 Abs. 3 #GG gehört die #Berücksichtigung der #Gewährleistungen der #Konvention zum #Schutz der #Menschenrechte und #Grundfreiheiten und der #Entscheidungen des #EGMR im #Rahmen #methodisch #vertretbarer #Gesetzesauslegung.
Aber: Kein #Verzicht auf #Souveränität
#Vorlesung 7,3
3.5.21 #Grundrechte #Nußberger