Kritik an VerkehrssituationBV Chorweiler fordert sichere ĂbergĂ€nge fĂŒr FuĂgĂ€nger in Pesch
25.09.2024, 16:32 Uhr
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Trotz einer Ampel fĂŒr den Kfz-Verkehr fehlt an der Kreuzung ein geregelter FuĂgĂ€ngerĂŒberweg.
Copyright: Christopher Dröge
Die BV Chorweiler drĂ€ngt auf Verbesserungen an einem zentralen Knotenpunkt in Pesch, ein privater EigentĂŒmer verhindert aber die Umsetzung.
Der Kreuzungsbereich, an dem JohannesstraĂe, Mengenicher StraĂe und Longericher StraĂe zusammenlaufen, gehört zu den zentralen Knotenpunkten von Pesch, entsprechend bestĂ€ndig ist auch das Verkehrsaufkommen â da erscheint es eher unglĂŒcklich, dass es hier fĂŒr ZufuĂgehende ĂŒberhaupt keinen geregelten Ăberweg ĂŒber die Fahrbahnen gibt.
Die SPD-Fraktion der BV Chorweiler hatte daher im Sommer 2022 den Antrag gestellt, ebendort im Bereich der Kreuzung einen Zebrastreifen oder eine Ampel installieren zu lassen. Seitdem ist nichts passiert, weshalb die Fraktion noch einmal nachgehakt hatte.
Entwurfsplanung geht auf Beschluss von 2010 zurĂŒck
In der jĂŒngsten Sitzung der Bezirksvertretung erfolgte nun die Antwort der Verwaltung, die Interessantes zutage förderte. Denn sie verweist auf eine deutlich Ă€ltere Mitteilung der Verwaltung von 2017, nach der es bereits eine Entwurfsplanung fĂŒr den Kreuzungsbereich gibt, um diesen in einen Kreisverkehr umzuwandeln â eine Entwurfsplanung, die der Antwort zufolge auf einen Beschluss von 2010 zurĂŒckgeht.
Dabei sind auch FuĂgĂ€ngerĂŒberwege an jedem der drei Eingangsbereiche des Kreisverkehrs vorgesehen, auch die Ampel an der Kreuzung von Longericher StraĂe und Escher StraĂe soll einem FuĂgĂ€ngerĂŒberweg weichen.
Doch um die Planung umsetzen zu können, mĂŒsste die Stadt auf an die BĂ€ckerei angrenzenden ParkplĂ€tze zugreifen können, die von den Kunden der BĂ€ckerei und des Imbisses um die Ecke genutzt werden â die befinden sich jedoch im Privatbesitz. Die Stadt beabsichtigt daher, die beiden FlĂ€chen vom EigentĂŒmer zu erwerben, doch der stellt sich quer: Bei einem Treffen mit Vertretern der Verwaltung vor Ort habe dieser darauf bestanden, dass die ParkplĂ€tze fĂŒr den Betrieb von BĂ€ckerei und Imbiss zwingend benötigt werden.
Dass die parkenden Fahrzeuge in den öffentlichen Gehweg hineinragen, sei mit der Verwaltung Jahre zuvor abgesprochen worden, hierzu gebe es sogar einen Vertrag mit der Stadt Köln. Der EigentĂŒmer lehne daher sowohl jede Neuordnung des Verkehrs in diesem Bereich als auch den Verkauf seiner GrundstĂŒcksflĂ€chen ab.
Baurechtlich steht die Regelung tatsĂ€chlich unter Bestandsschutz, stellt die Verwaltung fest. Daher sei die Verwaltung gerade dabei, mögliche alternative Planungen zu entwickeln â dabei verweist sie jedoch mal wieder auf die angespannte personelle Situation. Wann weitere Planungen in Angriff genommen werden können, ist daher zurzeit nicht abzusehen. (dro)
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