Der #Gesetzlichkeitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 #GG, § 1 #StGB hat einen #fragmentarischen #Charakter des #Strafrechts zur #Folge, weil durch ihn #gebunden wird:
#Analogieverbot
#Rückwirkungsverbot
#Verbot von #Gewohnheitsrecht
#Verbot #unbestimmter #Gesetze
#Fragment; #Ermächtigungsgrundlage für #Verfolgung
Nulla #crimen sine #lege
Nulla #poena sine #lege
Franz von #Liszt: #Strafgesetzbuch als #Magna #Charta des #Verbrechers
#Rostalski #Vorlesung #Strafrecht I - 03a