• Soziale Entlastung: Durch den Abbau vermeidbarer Langzeitschäden wird nicht nur die direkte Belastung der Krankenkassen verringert, sondern auch das Risiko, dass Betroffene in die Erwerbsunfähigkeit abrutschen, deutlich reduziert. Das schont die staatlichen Sozialhaushalte und führt zu einer besseren finanziellen Planbarkeit für alle Beteiligten
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