Dort, wo die Maloche zuhause ist, ist der 1.Mai nicht der "Tag der Arbeit". Echt jetzt? Die Geschichte einer NRW-Enthüllung.#Politik #Landespolitik #WDR #NRW #1Mai #tagderArbeit #Feiertagsgesetz
Warum der 1. Mai in NRW nicht "Tag der Arbeit" heißt
Warum der 1. Mai in NRW nicht "Tag der Arbeit" heißt - die Geschichte einer Enthüllung

Dort, wo die Maloche zuhause ist, ist der 1.Mai nicht der "Tag der Arbeit". Echt jetzt? Die Geschichte einer NRW-Enthüllung.

Dort, wo die Maloche zuhause ist, ist der 1.Mai nicht der "Tag der Arbeit". Echt jetzt? Die Geschichte einer NRW-Enthüllung.#Politik #Landespolitik #WDR #NRW #1Mai #tagderArbeit #Feiertagsgesetz
Warum der 1. Mai in NRW nicht "Tag der Arbeit" heißt
Warum der 1. Mai in NRW nicht "Tag der Arbeit" heißt - die Geschichte einer Enthüllung

Dort, wo die Maloche zuhause ist, ist der 1.Mai nicht der "Tag der Arbeit". Echt jetzt? Die Geschichte einer NRW-Enthüllung.

Karfreitag und Ostermontag sind in NRW gesetzliche Feiertage. Deshalb gelten besondere Regeln - auch für den Sport. Das betrifft vor allem den Karfreitag als "stillen Feiertag".#Sport #Ostern #Karfreitag #Breitensport #Individualsport #Mannschaftssport #Amateursport #Profisport #Feiertagsgesetz #NRW #Nordrhein-Westfalen #Wasisterlaubt?
Sport am Karfreitag - was ist in NRW erlaubt, was verboten?
Sport an den Osterfeiertagen- was ist verboten, was erlaubt?

Karfreitag und Ostermontag sind in NRW gesetzliche Feiertage. Deshalb gelten besondere Regeln - auch für den Sport. Das betrifft vor allem den Karfreitag als "stillen Feiertag".

Seit 2013 zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian". Das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen verbietet an sogenannten "stillen Feiertagen" alle "der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen". Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist untersagt.
Erlaubter Heidenspaß an Karfreitag
Erlaubter Heidenspaß an Karfreitag

Seit 2013 zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian". Das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen verbietet an sogenannten "stillen Feiertagen" alle "der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen". Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist untersagt.