"Den Kern der Insassenhaftung bildet die sogenannte Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Sie setzt kein Fehlverhalten des Fahrers voraus. Entscheidend ist allein, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeugs (Kfz) typischerweise Gefahren mit sich bringt und der Halter für diese Risiken einsteht."
Warum muss denn der #Fahrzeughalter (der noch nicht mal mit im #Fahrzeug gesessen haben muss) auch ohne eigenes Verschulden gegenüber den Mitfahrern für die #Betriebsgefahr des Fahrzeugs haften wenn die Mitfahrer sich selbst zur Mitfahrt entscheiden und so von den Vorteilen profitieren? Das erscheint mir doch sehr einseitig. 😬
Quelle:
"Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden: Wann das Elterntaxi zur Haftungsfalle wird" https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mitfahrer-auto-haftung-unfall-elterntaxi-kinder-alkohol-gurt-mitverschulden
#Recht #Verkehr #Verkehrsrecht #Auto #Haftung #Gefährdungshaftung #Fahrgemeinschaft #LTO






