BürgerInnen für das Haus des #Erinnerns und #Gedenkens in #Kleve: BürgerInnen, die das Projekt auf dem Platz der ehemaligen Synagoge unterstützen wollen können spenden. Die #NRZ berichtete am 05. Juli 2025.
https://hdeug.de
Home - Haus des Erinners und Gedenkens

Haus des Erinnerns und Gedenkens Auf dem Synagogenplatz in Kleve Präambel 01 Die treuhänderische Bürgerstiftung Haus des Erinnerns und Gedenkens im niederrheinischem Kleve soll Möglichkeiten bieten, Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionsgemeinschaften im freien Meinungsaustausch und ohne jede Art von Diskriminierung, gerne auch länderübergreifend, zu ermöglichen. Als historischer Ort und Ort des Gedenkens soll […]

Haus des Erinners und Gedenkens
Meldung auf avldigital.de ansehen | View announcement on avldigital.de

Meister der #Sprachgewalt

"(...) In #Solidarität des #Erinnerns mit Ida und Ignatz Bubis, mit Marcel Reich-Ranicki und all jenen, denen Martin #Walser mit seinen Attacken Schmerzen zugefügt hat, bleiben die #Fakten. Sie zeigen, dass der #Schriftsteller durch seine Bücher, Vorträge und Lesereisen sicherlich viel verdient hat, aber auf keinen Fall die vielen #Lobesworte, wie sie von den #Politiker​n und den #Feuilleton​s in den vergangenen Tagen ausgebreitet wurden. Das weitgehend einhellige Lob für Marin Walser ist in Wirklichkeit eine Drohung."

https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/meister-der-sprach-gewalt/

#Antisemitismus #Antiziganismus

Meister der Sprach-Gewalt

Statt eines Nachrufs: Zum Tod des Schriftstellers Martin Walser

Jüdische Allgemeine

#Buchdruck #Gedächtnis

Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.

Niklas #Luhmann #GdG S.270f.