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SozialweltenJul 8, 2021

#Objektiv​e #Erfolgszurechnung
#Definition

Ein #Erfolg ist #zurechenbar, wenn er das #Endglied eines #schadensträchtig​en #Verlauf​s ist, der durch #richtig​es #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.

Für die #Bestrafung wegen #vollendet​en #Delikt​s muss sich ein #schadensträchtig​er #Verlauf #zugetragen haben, dessen #Vermeidung ex #ante #Legitimationsgrund der #übertreten​en #Verhaltensnorm war.

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 77 f.

SozialweltenJun 24, 2021

#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;

#Zurechnung:

#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).

#Objektive #Erfolgszurechnung

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04

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