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SozialweltenJul 5, 2021

#Grenze der #Kausalität:

Ein #Verhalten ist dann nicht als #ursächlich für einen #Erfolg anzusehen, wenn es von einem anderen #Geschehensverlauf dergestalt #überholt wird, dass es für die #Erklärung des #Erfolgseintritt​s keinerlei #Bedeutung mehr hat.
#BGH #NStZ 1989, 431

#Abgebrochene #Kausalität;

#Unterscheidung #Erfolgsstraftat und #Versuchsstraftat; bzw. #Erfolg und #Versuch;

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a

SozialweltenJun 30, 2021

#Kausalität als #Problem;

In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;

#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt

#Rostalski / #Völkening #Strafrecht I
#Vorlesung 05

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