Selbst für Designprofis und Typoexperten ist der in juristischer Fachsprache verfasste Text der sogenannten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) nicht immer leicht zu verstehen. In einem kürzlich von der Typographischen Gesellschaft München veröffentlichten Beitrag werden die Lizenzbedingungen gleich mehrfach falsch interpretiert. In diesem Artikel bemühe ich mich um eine Klarstellung.
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