Bestehende Ämter und Mandate hätten #Hitler (Urteil gestern vor 101 Jahren) im Prinzip aberkannt werden können. #Zuchthaus wär nach § 20 #RStGB nur bei »ehrloser #Gesinnung« statt der #Festungshaft möglich gewesen. Bei Festungshaft war auch Aberkennung der »bürgerlichen #Ehrenrechte« ausgeschlossen. [3/10]
Also hat der @BayerischerLandtag stattdessen das aktive #Wahlrecht eingeschränkt. Dabei haben sie den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher #Ämter als Kriterium genommen. Das war insbesondere bei #Zuchthaus⁠strafen (2 Jahre Minimum) dauerhaft der Fall. (Die restlichen Fälle waren damals ohnehin durch Verlust der bürgerlichen #Ehrenrechte ziemlich abgedeckt). [2/5]