Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht

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Facebook muss als großer „öffentlicher Marktplatz für Informationen und Meinungsaustausch“ beim Löschen von Beiträgen und Sperren von Nutzern Grundrechte beachten und darf keine engeren Grenzen setzen als der Staat

OLG München, Beschluss vom 27.08.2018, 18 W 1294/18

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/facebook-darf-nicht-eigenhaendig-beitraege-loeschen-15773244.html

Urteil zu Löschungen: Facebook, geben Sie Redefreiheit!

Der Netzwerkkonzern darf nicht nach seinem Belieben Beiträge von Nutzern löschen. Er muss die Meinungsfreiheit achten wie der Staat. Das hat jetzt das Oberlandesgericht München entschieden.