#netzpolitikorg #CookieBanner #digitalerOmnibus #EU #DSGVO

Online-Tracking: Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten

„In Wirklichkeit erleben wir gerade den bislang größten Rückbau von Digitalrechten in der EU. Dieses Geschenk an Big-Tech-Unternehmen ist gleichzeitig ein Einknicken vor dem Druck der US-Regierung.“

https://netzpolitik.org/2026/online-tracking-deutschland-und-google-wollen-cookie-banner-retten/

Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten

Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen.

netzpolitik.org
Moritz Hennemann: Neuer Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt

https://netzpolitik.org/2026/moritz-hennemann-neuer-bundesbeauftragter-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-gewaehlt/

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt.

#bfdi #bundesdatenschutzbeauftragter #datenschutzgrundverordnung #digitaleromnibus #louisaspecht_riemenschneider #moritzhennemann #netzpolitik

Dr. Datenschutz Shortnews im Juni 2026 – KW24

Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie(...)
https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-juni-2026-kw24/

#Anonymisierung #Bußgeldverfahren #DigitalerOmnibus #HerausgabeVonDaten #KI

Dr. Datenschutz Shortnews im Juni 2026 – KW24

Datenschutz-Shortnews: Identifizierbarkeit von Personen, Hochrisiko-KI-Systeme sowie aktuelle DSGVO-Urteile kompakt zusammengefasst

Dr. Datenschutz

#npa157 Ankündigungen - epunc

https://fair.tube/w/xtRzdCvdN1VGHoT9D8XzVE

#npa157 Ankündigungen - epunc

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#npa157 Ankündigungen - epunc

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#npa157 Ankündigungen - epunc

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27. Datenschutzkongress Berlin: „TikTok“ für Datenschutzexperten

Am 19. und 20. Mai 2026 fand der 27. Datenschutzkongress des Handelsblatts in Berlin statt. Augenzwinkernd wird die Veranstaltung auch das „TikTok der Datenschutzkonferenzen“ genannt, weil an zwei vollgepackten Tagen eine Vielzahl von Kurzvorträgen durchgezogen werden. Wie jedes Jahr war die Veranst(...)
https://www.dr-datenschutz.de/27-datenschutzkongress-berlin-tiktok-fuer-datenschutzexperten/

#Datenschutzkonferenz #DigitalerOmnibus #KI #Personenbezug

5. Hamburger Datenschutzforum:
Sehr sympathisch moderiert und ebenso von der Aufsichtsbehörde herübergebracht.

Informationen zum Stand der Dinge bezüglich Anpassung der DSGVO und weiterer Entwicklungen im Datenschutz und viele interessante Gesichtspunkte zum Thema #digitaleromnibus
Drumherum viele Antworten von Kollegen und der Aufsichtsbehörde.

Ein Klasse(n)-Treffen, das jährlich mit ca. 222 Gästen stattfindet.

#dsgvo #kiverordnung #hmbBfDI #datenschutz #datenschutzbeauftragter

Dr. Datenschutz Shortnews im April 2026 – KW16

Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie(...)
https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-april-2026-kw16/

#Auskunftsanspruch #DigitalerOmnibus #EDSA #Mieter #Tätigkeitsbericht

Dr. Datenschutz Shortnews im April 2026 – KW16

Datenschutz Shortnews: DSK Orientierungshilfe, Digitaler Omnibus, Auskunftsansprüche, europaweite Prüfaktionen

Dr. Datenschutz

Bundesregierung sägt am Datenschutz

Verhandlungen in Brüssel

Deutschland setzt sich im EU-Rat offenbar dafür ein, dass pseudonymisierte Daten teilweise von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Zivilgesellschaft und Datenschutzbehörden warnen davor, auch andere Mitgliedstaaten sind dagegen.

Im Ringen um eine Reform der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstützt die deutsche Bundesregierung offenbar den Vorschlag der EU-Kommission für eine weitergehende Aufweichung. Konkret setzt sich Deutschland im Rat der EU-Mitgliedstaaten dafür ein, personenbezogene Daten unter Umständen von der DSGVO auszunehmen. Das berichtet MLex [Paywall] unter Berufung auf einen Kompromissvorschlag der Deutschen.

Der Rat verhandelt derzeit über seine Position zu einem Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission Teile ihrer Digitalregulierung überarbeiten will, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Das „Digitaler Omnibus“ genannte Sammelgesetz soll unter anderem sich überlappende Datennutzungsgesetze zusammenführen, die Anwendung von KI-Regeln aufschieben und die DSGVO reformieren.

Während die EU-Kommission behauptet, es handle sich dabei lediglich um Vereinfachungen und technische Anpassungen, gehen einzelne Vorschläge faktisch weit darüber hinaus.

Umkämpfte Definition

Besonders umstritten ist der Vorschlag, pseudonymisierte Daten teilweise von der DSGVO auszunehmen. Unter Pseudonymisierung versteht man das Ersetzen direkter Identifikationsmerkmale wie Namen oder Telefonnummern durch ein Pseudonym, etwa eine Buchstaben- oder Zahlenkombination. Bislang gelten unter der DSGVO in der Regel auch pseudonymisierte Daten als personenbezogen. Erst bei einer Anonymisierung fallen Daten aus dem Geltungsbereich der Verordnung, also wenn sie nicht mehr einer Person zuzuordnen sind.

Die Kommission will hier einen sogenannten relativen Personenbezug einführen. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Daten sollen für Verarbeiter dann nicht mehr als personenbezogen gelten sollen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie Personen hinter Pseudonymen re-identifizieren.

Der Europäische Datenschutzausschuss, in dem die nationalen Aufsichtsbehörden organisiert sind, und der Europäische Datenschutzbeauftragte, übten an dem Vorhaben scharfe Kritik. Sie sehen darin eine Schwächung des Schutzniveaus der DSGVO und fürchten Rechtsunsicherheiten.

Von Big Techs Wunschliste

Die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk hatten erst kürzlich erneut gezeigt, dass unter anderem pseudonymisierte Standortdaten aus der Online-Werbung bei Datenhändlern angeboten werden und sich damit sehr leicht Personen re-identifizeren lassen – auch hochrangige Beamte der EU-Kommission. Solche vermeintlich durch Pseudonymisierung geschützten Daten können für Betroffene erhebliche Risiken bedeuten.

In ihrem Vorschlag beruft sich die EU-Kommission auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Kritiker:innen wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maike Kamp merkten jedoch an, dass dies auf einer selektiven Auslegung der EuGH-Rechtsprechung beruhe. Der Vorschlag der Kommission könne dazu führen, dass etwa Daten aus Online-Tracking nicht mehr der DSGVO unterliegen würden.

Der Datenschutzaktivist Max Schrems und die Organisation noyb warnen zudem davor, dass die Änderung die Arbeit von Aufsichtsbehörden weiter erschweren und kleine sowie mittlere Unternehmen ohne große Rechtsabteilungen überfordern könnte. Eine Aufweichung der Regeln zu pseudonymisierten Daten hatten unter anderem große Tech-Konzerne jahrelang gefordert.

Selbst Bundesregierung warnt vor Rechtsunsicherheiten

Nach ersten Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Vereinfachung hatte die zypriotische Ratspräsidentschaft Ende Februar vorgeschlagen, den umstrittenen Passus und weitere Vorschläge der Kommission ganz zu streichen. Statt einer geänderten Definition sollten lieber Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses klären, wann pseudonymisierte Daten möglicherweise nicht der DSGVO unterliegen.

MLex zufolge unterstützt eine Reihe von Staaten den Vorschlag der Ratspräsidentschaft, darunter Österreich, Belgien, Kroatien, Bulgarien und die Niederlande. Dagegen wendet sich dem Bericht zufolge Deutschland, unterstützt von Dänemark.

Die Bundesregierung, in der Arbeitsgruppe vertreten durch das CDU-geführte Digitalministerium, betone die Notwendigkeit eines relativen Personenbezugs beziehungsweise einer relativen Anonymisierung, so MLex. Sie schlage eine Änderung der Definition personenbezogener Daten unter Verweis auf den bereits bestehenden Erwägungsgrund 26 der DSGVO vor.

Dort heißt es: „Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern.“ Tatsächlich ist der relative Personenbezug in dieser Fußnote bereits angelegt, indem auf die Fähigkeiten und die Motivation des Verarbeiters zur Re-Identifizierung abgestellt wird.

Dass der Schritt, den Erwägungsgrund für die Definition personenbezogener Daten zu nutzen, ein Risiko für kleine und mittlere Unternehmen birgt, sieht allerdings offenbar auch die Bundesregierung. Laut MLex schreibt sie, der Text müsse „sorgfältig formuliert werden, damit er nicht zu weiteren Unsicherheiten führt und es für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und betroffene Personen schwieriger macht, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.“

Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Bundesregierung sägt am Datenschutz – Beueler-Extradienst