Der #EuropäischeGerichtshof hat entschieden, dass #Facebook #personenbezogeneDaten nicht unbegrenzt für #Werbezwecke verwenden darf. Der Grundsatz der „#Datenminimierung“ aus der #DSGVO muss respektiert werden. Die Klage des #Datenschutzaktivisten Maximilian #Schrems führt zu einer deutlichen Einschränkung für #Meta: Nur ein kleiner Teil der gesammelten Daten darf künftig für #Werbung genutzt werden.

#Law #Datenschutz #EuGH #Facebook #MaxSchrems #Privacy #SocialMedia

https://www.derstandard.at/story/3000000239472/facebook-darf-personenbezogene-daten-doch-nicht-unbegrenzt-verwenden

Facebook darf personenbezogene Daten doch nicht unbegrenzt verwenden

Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems beim EuGH

DER STANDARD