📢 Neu im #DatenschutzArchiv: Stellungnahme der DSK vom 28.05.2025
📄 Thema: Meldung von Mieter*innendaten an Grundversorger
Laut DSK ist die Übermittlung von Mieter*innendaten durch Vermieter*innen bzw. beauftragte Verwalter*innen an den jeweiligen Grundversorger ab Zeitpunkt der Wohnungsübergabe durch berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f #DSGVO gerechtfertigt. Mieter*innen sind vorab darüber zu informieren.
👉 https://datenschutzarchiv.org/detailansicht/Dokumente/2025/ST_DSK_20250528_de.pdf