📚 Wissenschaftsbetrug nimmt in organisiertem Rahmen zu.
• • Fälschung von Daten & gekaufte Publikationen.
• • Aufdeckung gut organisierter Betrugsnetzwerke.
https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/organisierter-wissenschaftsbetrug-100.html
Software auf dem Stand von 2000 als aktueller polizeilicher Sicherheitsstandard: Wo einerseits digitale #Beweiserhebungen eine größere Rolle denn je spielen, sollten andererseits im Mindesten genauso die Anforderungen an #Cybersicherheit und #Datenintegrität wachsen. Dass dem nach wie vor nicht flächendeckend so ist, belegen massive Sicherheitsmängel, die jetzt am vergangenen Wochenende für die Software #Infodraw festgestellt wurden:
https://www.golem.de/news/videokameras-schwere-sicherheitsluecke-bei-ueberwachungsgeraeten-der-polizei-2504-195496.html #cybersecurity
#BigTech ist wohl nicht mehr in der Lage, #Datensicherheit, #Privacy und #Datenintegrität zu garantieren. Die #Entflechtung hat begonnen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Verwertung der von französischen Behörden erhobenen und aufgrund einer Europäischen Ermittlungsanordnung (nachfolgend EEA) nach Deutschland übermittelten sogenannten EncroChat-Daten wendet. Der überwiegend geständige Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Landgerichts wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er hatte zum Erwerb und zur Veräußerung der Betäubungsmittel ein verschlüsseltes Mobiltelefon des Anbieters EncroChat genutzt. Soweit der Beschwerdeführer sich nicht geständig eingelassen hatte, stützte das Landgericht die Beweisführung maßgeblich auf die Auswertung von EncroChat-Daten. Die Daten gehen zurück auf Ermittlungen französischer Behörden im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 und wurden von Europol über die Generalstaatsanwaltschaft an die in Deutschland regional zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt. Die Revision des Beschwerdeführers war erfolglos. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Sie genügt den Darlegungs- und Substantiierungsvoraussetzungen nicht, soweit eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung, die Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder von Grundrechten gerügt wird. Unabhängig davon weist die Kammer darauf hin, dass auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof festgestellten Verfahrenstatsachen eine Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers nicht ersichtlich ist.
Vielleicht mal wieder ein guter Zeitpunkt darauf hinzuweisen, dass es unter https://social.bund.de/explore eine Übersicht über alle bereits aktiven Accounts auf unserer Instanz gibt. Grüße gehen insbesondere raus an alle Vogelfreundinnen und Vogelfreunde ✌️😎 / ÖA