ARD wird keine Unterlassungserklärung im Rechtsstreit mit dem Eisschnelllauf-Verband unterschreiben
„Die Abmahnung der DESG ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig. Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“
https://www.digitalfernsehen.de/news/inhalte/fernsehen/eisschnelllauf-wirbel-das-sagt-die-ard-zu-einer-abmahnung-1174870/




