Überraschend kam die Entscheidung nicht, denn die Rechtsprechung ist konservativer geworden. Auch wenn die Vorschriften daher nicht für nichtig erklärt wurden, sind die Abwägungskriterien zwischen #Cybersecurity, #Datenschutz und öffentlicher Sicherheit zumindest deutlich strenger geworden und der Eingriff in das #Computergrundrecht damit zukünftig schwieriger zu rechtfertigen:
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/staatstrojaner-strafverfolgung-bundesverfassungsgericht-100.html