Mit dieser Form von Partieller Entrechtung ist es im Bereich der #Ortsanwesenheitspflicht aber noch nicht getan.
Im Gegensatz zur Fassung des #SGBII in den Zeiten v. #HartzIV, muss in der Fassung des "#Buergergeldes" sogar der Grund für die "Ortsabwesenheit" genannt werden, worauf das #Jobcenter dann entscheidet, ob dieser Grund Anerkennung erfährt.
Hier wird einmal das #Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt & natürlich auch wieder #Artikel11 Absatz 1 #Grundgesetz