https://dserver.bundestag.de/btd/21/043/2104372.pdf#page=16
Experten-Interview: Zurückweisung von Asylbewerbern an Grenzen ist rechtswidrig | MDR.DE
#Asyl #Grenzkontrollen #Binnengrenzen #Zurückweisungen #Pushbacks #Deutschland #Europa #Notlage
@thomas
Ich wohne in Hessen.
Dringend Grenzkontrollen an den Außengrenzen zu Bayern und Thüringen einrichten. Wollen die Arschies hier nicht haben.
Oder was?
#Personenkontrollen #Bundesrepublik #Brüssel #Schengen #Binnengrenzen #Österreich #völkerrecht #Asylantrags #Berlin #AfD #Polen #Tusk #Draghi #Marshallplan #Asylrecht #Grundrecht #Asyl #refugees
„Ein langsamer, aber qualvoller Niedergang“
Die Ankündigung von #Personenkontrollen an den deutschen Grenzen ab kommendem Montag löst bei der EU-Kommisson sowie in mehreren Nachbarstaaten der #Bundesrepublik Unmut aus. In #Brüssel wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen an den #Schengen-#Binnengrenzen nur als „absolute Ausnahme“ erlaubt sind; ihre umfassende Einführung durch die Bundesregierung und die fehlende zeitliche Begrenzung deuten darauf hin, dass sie keine Ausnahme sind. Zu den angekündigten Zurückweisungen heißt es in #Österreich, man sei nicht bereit, Flüchtlinge zurückzunehmen, falls Deutschland ihnen #völkerrechtswidrig das Stellen eines #Asylantrags verweigere. Experten urteilen, die neuen Grenzkontrollen verstießen offen gegen EU-Recht; #Berlin handle, „als wäre die #AfD (schon) an der Macht“. #Polens Ministerpräsident Donald #Tusk kündigt „dringende Konsultationen“ mit anderen Nachbarstaaten der Bundesrepublik an. Während bereits vom Ende des Schengen-Systems die Rede ist, warnt Ex-EZB-Präsident Mario #Draghi in einer aktuellen Analyse, wolle die EU ihren „qualvollen Niedergang“ vermeiden, dann müsse sie bis zu 800 Milliarden Euro investieren – ein Mehrfaches des #Marshallplans.
Weiterlesen:
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9681
Via https://mastodon.trueten.de/@gfp/113120997149583709 #Asylrecht ist ein #Grundrecht #Asyl #refugees
(Eigener Bericht) – Die Ankündigung von Personenkontrollen an den deutschen Grenzen ab kommendem Montag löst bei der EU-Kommisson sowie in mehreren Nachbarstaaten der Bundesrepublik Unmut aus. In Brüssel wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nur als „absolute Ausnahme“ erlaubt sind; ihre umfassende Einführung durch die Bundesregierung und die fehlende zeitliche Begrenzung deuten darauf hin, dass sie keine Ausnahme sind. Zu den angekündigten Zurückweisungen heißt es in Österreich, man sei nicht bereit, Flüchtlinge zurückzunehmen, falls Deutschland ihnen völkerrechtswidrig das Stellen eines Asylantrags verweigere. Experten urteilen, die neuen Grenzkontrollen verstießen offen gegen EU-Recht; Berlin handle, „als wäre die AfD (schon) an der Macht“. Polens Ministerpräsident Donald Tusk kündigt „dringende Konsultationen“ mit anderen Nachbarstaaten der Bundesrepublik an. Während bereits vom Ende des Schengen-Systems die Rede ist, warnt Ex-EZB-Präsident Mario Draghi in einer aktuellen Analyse, wolle die EU ihren „qualvollen Niedergang“ vermeiden, dann müsse sie bis zu 800 Milliarden Euro investieren – ein Mehrfaches des Marshallplans.
Neues Rechtsgutachten zur #Freiheit in der #EU
#Grenzkontrollen darf es in der EU eigentlich nicht mehr geben, sie sind Ausdruck einer rückschrittlichen und extremen Politik
Ein #Rechtsgutachten belegt nun, die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich sind seit Jahren illegal
Übrigens, Anfang Juni sind Europawahlen. Wählen gehen!
#Schengen #Populismus #Rechtspopulismus #Unionsrecht #Symbolwirkung #Binnengrenzen #Schengenraum #EUWahl #Rechtsruck #Europa
Einem juristischen Gutachten zufolge sind die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich seit Jahren rechtswidrig. Die Fachleute zweifeln sowohl Nutzen als auch Verhältnismäßigkeit an und sehen auch keine konkrete Gefahrenlage, die Voraussetzung für vorübergehende Grenzkontrollen wäre.
Kontrolle an Binnengrenzen: Kein Abschiebestopp durch EuGH-Urteil
Deutschland dürfe keine Migranten mehr zurückweisen, alle Tore stünden nun offen, so wurde nach einem EuGH-Urteil zur Abschiebung an Binnengrenzen orakelt. Tatsächlich geändert hat sich dadurch aber nichts.
Der #EuGH hat weiter klargestellt, dass an den #Binnengrenzen andere Regeln gelten als an den #EU-#Außengrenzen weil eine Person – anders als an der Außengrenze an der Grenzkontrollstelle – bereits beim Überschreiten der Grenzlinie als eingereist gilt.
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