#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.