💥 Historisches Urteil des BGH
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Der Bundesgerichtshof stoppt die Praxis der Zwangsvertretung durch Sozialbehörden.
Nur wenn ein Mensch seinen freien Willen wirklich nicht mehr bilden kann – und das durch ein Gutachten bewiesen ist – darf eine Vertreterbestellung erfolgen.
Ein starkes Urteil für alle, die Grundsicherung oder EM-Rente beziehen.

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