#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht
#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG
#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst
#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen