#AufRechtGehen #eScooter #Gehen #Verkehrsrecht
Das Amtsgericht Ludwigsburg stellt klar: „Radverkehr frei“ auf Gehwegen erlaubt nur Fahrrädern die Mitnutzung, nicht E-Scootern. Im verhandelten Fall fuhr ein E-Scooter vom Gehweg auf die Fahrbahn und kollidierte mit einem Pkw. Wegen des erheblichen Regelverstoßes sah das Gericht keine Erfolgsaussicht für Schadenersatzansprüche.
