@nmetzinger @benteg Also Experte ist zu viel. Ein AStA (nicht unser) hatte da mal eine gute Übersicht, ich will schon seit Jahren mal eine machen(soon™). Kann die (meines Wissens) Standardwerke empfehlen:
- Morgenroth „Hochschulstudienrecht und Hochschulprüfungsrecht“
- Fischer/Jeremias/Dieterich „Prüfungsrecht“
tl;dr zur Kopie ist: Kopie muss immer möglich sein (Fragen, Antworten und Anmerkungen/Korrektur), die Form darf die Aufsicht entscheiden. Kosten dürfen maximal die Selbstkosten sein und auch nur, wenn dies in einer Gebührenordnung steht. Im Zweifel darf man abschreiben und muss dafür solange Zeit bekommen, wie man braucht. Copyright ist kein Argument. Alternativ per Mail als DSGVO-Anfrage stellen, dann muss die Uni eine maschinenlesbare Kopie inklusive Antworten, Fragen und Korrektur digital weiterleiten.
Hier die Info der HU Berlin
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/927057/anhang2-vermerk-kopien-pruefungsarbeiten-gutachten-2023-07-12.pdfEin guter
#AStA hat so eine Seite hier
https://asta-swf.de/pruefungsrecht-und-klausureinsicht/Der
#FZS hat auch Infos:
https://www.fzs.de/wp-content/uploads/2024/07/PruefungsrechtA5_3mm.pdfAber bitte beachten
#IAmNotALawyer