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SozialweltenMay 25, 2021

#Übergang zur #Interessenjurisprudenz war #Bedingung der #Möglichkeit der #Entwicklung der #Rechtsdogmatik zu #Folgenorientierung

#Gelingen #begründet durch #negative #Kontingenz als #Sicherheitsäquivalent durch #temporale #Asymmetrisierung

#Folgenorientierung muss als #Amtsprivileg, als #ius #eminens #praktiziert werden, damit #strukturelle #Kontrolle des #Rechtssystems nicht auf ein #Kalkül von #Unrecht zu #Lasten von #Recht #umstellen kann

#Luhmann Soz. #Beobachtung des #Recht​s S.28ff

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