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© Phil Hubbe
Da wäre der deutsche Jugendschutz – keinen Alkohol an unter 16 Jährige – ja auch schon längst "falsch abgebogen". Trotzdem unter 16 Jährige das umgehen können, ist allen klar, dass das Verbot richtig ist. Und selbst Jugendlichen gibt es ein Argument, sich keinem Gruppenzwang zu unterwerfen.
Rechtlich wäre allerdings zu diskutieren, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatbestand wäre und welche Sanktionen ein Verstoß zur Folge hätte. Zum Beispiel wäre es angebracht, dass Jugendliche bei Verstößen – auch gegen das Alkoholverbot – selbst eine Betrafung erhalten, wie bspw. die eigene Fahrerlaubnis erst mit 21 Jahren beantragen zu können.
Wenn sich der Gesetzgeber mit Strafen wieder nur an Erwachsenen hält, wie derzeit, wird das sowieso ein Schuss ins Knie!!
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Alkoholverbot am Bahnhof Altona gilt ab sofort
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