Alkoholfreier Rum, Gin etc.darf nicht mehr die Bezeichnung der hochprozentigen Vorlage tragen, hat das Hanseatische OLG entschieden.
Da hat der Lobbyverband ganze Arbeit gegen ein junges Startup geleistet. Und natürlich gegen alle Hersteller und Verbraucher.
Grundlage ist die Spirituosenverordnung.
Bei Wein und Bier gibt es das nicht. Ich denke das könnte eine Grundlage für eine Klage bis hoch vors Verfassungsgsgericht sein.
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Ich finde ja "Goldhasen" gehen auch nicht, denn es ist weder Hase, noch Gold drin.😉
#alkoholfrei
OLG: "Gin", "Rum" & Co. für alkoholfreie Drinks tabu https://share.google/KtPPOLPxjEaDioYii





