Das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei #Abschiebungshaft und #Ausreisegewahrsam hat am 19.12.2025 den #Bundesrat passiert.
Neue Regel gilt für internationalen und subsidiären Schutz
Das vom Bundestag initiierte Gesetz sieht zum einen vor, dass die Bundesregierung künftig für internationalen Schutz einen Herkunftsstaat per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates als sicher bestimmen kann.
(Bundesrat)
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