Im Juni wird GEAS (das sogenannte "Gemeinsame Europäische Asylsystem") in Kraft treten. Das bedeutet massive rechtliche Verschärfungen im Asylverfahren, nicht nur an den europäischen Außengrenzen, sondern auch in Deutschland.
Die GEAS Reform macht Haft zum Normalzustand in der Migrationspolitik.
Einerseits entstehen neue Formen der Abschiebehaft, wie die sogenannte "Asylverfahrenshaft", die bei Fluchtgefahr angeordnet werden kann. Besonders schwerwiegend ist, dass hier selbst besonders schutzbedürftige Personen, sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen inhaftiert werden können.
Andererseits entstehen neue Formen der Unterbringung, die zwar rechtlich nicht immer als Haft gelten, in ihrer Wirkung jedoch oft ähnlich restriktiv sind.
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